Den Notartermin bekommen Sie am schnellsten, wenn der Notar schon am Tag der Einigung mit dem Käufer alle Angaben für den Vertragsentwurf erhält und die Finanzierung des Käufers steht. Dann liegt der Entwurf oft innerhalb weniger Tage bis rund zwei Wochen vor, je nach Auslastung des Notariats. Verkaufen Sie als Privatperson an eine Privatperson, gibt es keine gesetzliche Mindestwartezeit zwischen Entwurf und Beurkundung; eine Zwei-Wochen-Regelfrist gilt nur, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.
Der Engpass ist selten der Notar selbst, sondern fast immer eine fehlende Angabe, eine Rückfrage oder ein Käufer, dessen Bank noch nicht so weit ist.
Was der Notar sofort braucht
Ein Notariat kann einen Kaufvertrag nur entwerfen, wenn es die Eckdaten kennt. Je vollständiger die erste Mail, desto weniger Schleifen. Schicken Sie gebündelt:
- vollständige Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Verkäufer und Käufer, dazu die Steuer-Identifikationsnummern, nach denen Notare inzwischen regelmäßig fragen
- die Grundbuchstelle (Amtsgericht, Grundbuch von, Blatt) oder einen aktuellen Grundbuchauszug
- den vereinbarten Kaufpreis und, falls Möbel oder Küche mitverkauft werden, deren gesonderten Betrag
- den gewünschten Übergabetermin und ob das Haus bis dahin leer, bewohnt oder vermietet ist
- Ihre finanzierende Bank mit Darlehensnummer, falls noch eine Grundschuld eingetragen ist, die gelöscht werden soll
Bei einer Eigentumswohnung kommt die Frage hinzu, ob laut Teilungserklärung der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss (§ 12 WEG). Wenn ja, sollten Sie den Verwalter früh informieren, denn ohne seine beglaubigte Zustimmung kann der Vertrag später nicht vollzogen werden.
Die drei häufigsten Bremsen
Die Finanzierung des Käufers. Viele Käufer suchen sich erst nach der Einigung eine Bank. Bis das Darlehen zugesagt ist, vergehen dann oft Wochen. Lassen Sie sich deshalb vor der Einigung eine belastbare Bestätigung zeigen; worauf es dabei ankommt, steht unter Finanzierungsbestätigung vom Käufer. Hinzu kommt: Die Bank des Käufers will in der Regel eine eigene Grundschuld am Haus, die oft im selben Termin oder kurz danach bestellt wird. Das Formular dafür muss rechtzeitig beim Notar sein.
Unklare Eigentumsverhältnisse. Ist der eingetragene Eigentümer verstorben, muss erst geklärt sein, wer erbt. Ohne Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament kann der Notar zwar einen Entwurf schreiben, der Vertrag lässt sich aber nicht vollziehen. Gleiches gilt, wenn ein Miteigentümer nicht erreichbar ist oder nicht unterschreiben will.
Wer unterschreibt? Können nicht alle Verkäufer am Termin teilnehmen, braucht der Notar Vollmachten in der richtigen Form. Eine Vorsorgevollmacht reicht nur, wenn sie öffentlich beglaubigt oder beurkundet ist. Steht eine Person unter rechtlicher Betreuung, muss das Betreuungsgericht den Verkauf genehmigen, was zusätzliche Zeit kostet.
Den Termin selbst gut vorbereiten
Lesen Sie den Entwurf vollständig, sobald er kommt, und melden Sie Änderungswünsche in einer Nachricht, nicht verteilt über mehrere Tage. Typische Punkte sind der Übergabetermin, die Regelung zu bekannten Mängeln und was mit Rückständen bei Grundsteuer oder Hausgeld passiert. Jede Änderung erzeugt einen neuen Entwurf; bei einem Verbrauchervertrag kann eine wesentliche Änderung dazu führen, dass der Notar die Regelfrist erneut abwarten will.
Bringen Sie zum Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, das gehört zur Beurkundung (§ 13 BeurkG). Planen Sie dafür je nach Umfang eine bis zwei Stunden ein und stellen Sie Fragen in diesem Moment, nicht hinterher.
Freie Notarwahl als Tempo-Hebel
Sie müssen nicht den Notar nehmen, den der Käufer vorschlägt, und umgekehrt. Weil die Wahl frei ist, lohnt sich bei Eile eine kurze Nachfrage bei zwei oder drei Notariaten, wie schnell sie einen Entwurf und einen Termin anbieten können. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen nicht davon ab, welches Notariat Sie wählen; ein Preiswettbewerb findet also nicht statt, ein Wettbewerb um Termine sehr wohl.
Was nach dem Termin passiert
Mit der Unterschrift ist der Verkauf nicht abgeschlossen, sondern beginnt die Abwicklung: Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung, fragt bei der Gemeinde nach dem Vorkaufsrecht und holt die Löschungsunterlagen Ihrer Bank ein. Wie lange das typischerweise dauert, erklärt Wie lange dauert die Auflassungsvormerkung?. Einen Gesamtüberblick über alle Phasen bis zur Zahlung finden Sie unter Wie schnell kann ich mein Haus verkaufen?.