Ja, wer schnell und sicher verkaufen will, sollte vor dem Notartermin einen Finanzierungsnachweis verlangen. Eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers zeigt, dass dieser grundsätzlich in der Lage ist, den Kaufpreis zu finanzieren. Verbindlich ist sie meist nicht, sie filtert aber Interessenten heraus, deren Finanzierung noch völlig offen ist. Belastbarer ist eine Finanzierungszusage, die sich auf Ihr konkretes Haus bezieht.

Warum das für Verkäufer wichtig ist

Ein Käufer, dessen Finanzierung platzt, kostet Sie nicht nur Zeit. Er kostet Sie andere Interessenten, die Sie in der Zwischenzeit vertröstet haben, und manchmal den Notartermin, der schon feststand. Wer unter Zeitdruck verkauft, kann sich das kaum leisten.

Rechtlich bindet erst der notarielle Kaufvertrag (§ 311b Abs. 1 BGB). Bis dahin kann ein Käufer jederzeit absagen, ohne Gründe zu nennen. Das Risiko lässt sich nicht ausschließen, aber erheblich verringern, wenn Sie wissen, wie weit seine Finanzierung tatsächlich ist.

Drei Stufen, die oft verwechselt werden

Banken und Käufer verwenden die Begriffe nicht einheitlich. Fragen Sie deshalb nach dem Inhalt, nicht nach dem Namen.

Allgemeine Finanzierungsbestätigung. Die Bank bescheinigt, dass sie dem Käufer nach erster Prüfung einen Kredit bis zu einem bestimmten Betrag geben würde. Ein konkretes Haus ist meist nicht genannt, das Papier steht unter dem Vorbehalt einer Objektprüfung. Es zeigt Ihnen: Dieser Käufer hat mit seiner Bank gesprochen, und die Größenordnung passt.

Objektbezogene Finanzierungszusage. Die Bank hat Ihr Haus anhand der Unterlagen bewertet und sagt die Finanzierung für dieses Objekt zu, oft vorbehaltlich der Vertragsunterzeichnung. Das ist deutlich aussagekräftiger.

Unterschriebener Darlehensvertrag. Er liegt in der Regel erst kurz vor oder nach dem Notartermin vor. Viele Käufer unterschreiben ihn bewusst erst, wenn der Kaufvertrag sicher ist.

Für eine Besichtigung genügt die erste Stufe. Vor dem Notartermin sollte mindestens die zweite vorliegen, wenn Sie ohne Puffer planen.

Woran Sie einen belastbaren Nachweis erkennen

  • Das Schreiben kommt von der Bank, nicht von einem Vermittler ohne Kreditentscheidung.
  • Es nennt den Namen des Käufers und einen Betrag, der zum Kaufpreis plus Nebenkosten passt.
  • Es ist aktuell, also nicht mehrere Monate alt.
  • Vorbehalte sind klar benannt, etwa „vorbehaltlich der Objektprüfung“.
  • Bei einer objektbezogenen Zusage stimmt die Adresse.

Bleiben Zweifel, dürfen Sie mit Einverständnis des Käufers bei der Bank nachfragen. Ohne sein Einverständnis gibt die Bank Ihnen keine Auskunft.

Barzahler und Anleger

Behauptet ein Interessent, ohne Kredit zu kaufen, fragen Sie nach einem Eigenkapitalnachweis: ein Schreiben der Bank, das ein verfügbares Guthaben in ausreichender Höhe bestätigt. Echte Barzahler haben damit kein Problem. Wer ausweicht, ist mit Vorsicht zu behandeln.

Bei Unternehmen, die Immobilien ankaufen, ist die Lage etwas anders: Sie finanzieren oft über eigene Mittel oder Rahmenkredite. Ein Nachweis ist trotzdem angemessen, ebenso ein Blick ins Handelsregister.

Wenn die Finanzierung kurz vor dem Termin wackelt

Manchmal meldet sich ein Käufer wenige Tage vor dem Notartermin und bittet um Aufschub, weil die Bank noch Unterlagen will oder das Gutachten der Bank niedriger ausgefallen ist. Fragen Sie dann konkret nach: Was fehlt, bis wann kommt es, und gibt es eine Zweitbank? Ein kurzer Aufschub mit klarem Datum ist meist vernünftiger, als den Käufer sofort aufzugeben. Ein offenes „wir melden uns“ dagegen ist ein Warnsignal. Informieren Sie in diesem Fall Ihren zweitbesten Interessenten, dass das Haus möglicherweise wieder verfügbar wird.

Wie Sie das Thema ansprechen, ohne Käufer zu verprellen

Für ernsthafte Käufer ist die Frage nach dem Finanzierungsnachweis normal. Sie gehört zu einem geordneten Verkauf. Formulieren Sie sie sachlich, etwa schon in der Anzeige oder bei der Terminvereinbarung: Besichtigungen nach Vorlage eines Finanzierungsnachweises. Das spart Ihnen Termine mit Neugierigen.

Melden sich mehrere Interessenten gleichzeitig, sollten Sie die Finanzierungsbestätigung zur Bedingung machen, bevor Sie ein Gebot ernst nehmen. Wie man mehrere Angebote geordnet vergleicht, steht unter Bieterverfahren beim Hausverkauf. Und wie Sie sich nach dem Notartermin absichern, wenn trotz allem nicht gezahlt wird, lesen Sie unter Wann ist der Kaufpreis fällig?.