Ein Bieterverfahren kann einen eiligen Hausverkauf beschleunigen, wenn das Haus gefragt ist und von Anfang an mehrere ernsthafte Interessenten da sind. Dann bündelt es die Entscheidung auf einen festen Stichtag, statt dass Sie wochenlang einzeln verhandeln. Bei einem Haus mit wenig Nachfrage bremst es eher: Kommen kaum Gebote, haben Sie Zeit verloren und müssen trotzdem neu verhandeln. Rechtlich bindet ein Gebot niemanden, verbindlich wird erst der notarielle Kaufvertrag.

Wie ein Bieterverfahren abläuft

Ein Gesetz, das das Bieterverfahren für private Hausverkäufe regelt, gibt es nicht. Es ist eine Verkaufsmethode, deren Regeln Sie selbst festlegen und vorher offen kommunizieren sollten. Typisch ist dieser Ablauf:

  1. Das Haus wird ohne festen Preis oder mit einem Mindestgebot angeboten, oft als „Angebotspreis ab …“.
  2. In einem festen Zeitraum finden Besichtigungen statt, häufig gebündelt an wenigen Terminen.
  3. Bis zu einem Stichtag reichen Interessenten schriftlich ein Gebot ein, idealerweise zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung.
  4. Sie werten die Gebote aus, führen gegebenenfalls eine zweite Runde und entscheiden sich für einen Käufer.
  5. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, und erst mit der Beurkundung ist das Haus verkauft.

Offen oder verdeckt

Im offenen Verfahren sehen die Bieter, was geboten wurde, und können nachlegen. Das treibt den Preis manchmal, kostet aber Zeit und erzeugt bei Interessenten schnell das Gefühl, ausgespielt zu werden.

Im verdeckten Verfahren gibt jeder ein Gebot ab, ohne die anderen zu kennen. Das ist schneller und für Bieter fairer. Viele Verkäufer kombinieren beides: erst verdeckte Gebote, dann eine kurze zweite Runde mit den zwei oder drei besten.

Für einen Verkauf unter Zeitdruck ist das verdeckte Verfahren mit einer einzigen klaren Frist meist die bessere Wahl. Jede weitere Runde verlängert das Ganze.

Wann es schneller geht und wann nicht

Ein Bieterverfahren spielt seine Stärken aus, wenn mehrere Interessenten realistisch zu erwarten sind: gefragte Lage, gängige Größe, ordentlicher Zustand. Dann ersetzt der Stichtag viele Einzelgespräche, und Sie entscheiden auf einmal statt nacheinander.

Es lohnt sich nicht, wenn das Haus Besonderheiten hat, die den Käuferkreis klein machen, etwa einen großen Sanierungsstau, ein Wohnrecht oder eine ungewöhnliche Lage. Ein Mindestgebot, das niemand erreicht, signalisiert dem Markt dann vor allem, dass etwas nicht stimmt. Wer danach mit einem Festpreis neu startet, verhandelt aus einer schwächeren Position.

Kritisch wird es auch, wenn das Mindestgebot bewusst niedrig angesetzt wird, um möglichst viele Besucher anzulocken. Liegen die Gebote dann nur knapp darüber, stehen Sie vor der Wahl, unter Ihren Erwartungen zu verkaufen oder neu anzufangen. Was ein Verkauf unter dem eigentlichen Wert bedeutet, erklärt Haus unter Wert verkaufen.

Das höchste Gebot ist nicht automatisch das beste

Weil Gebote unverbindlich sind, zählt am Ende, wer den Vertrag wirklich unterschreibt und zahlt. Unter Zeitdruck ist ein Bieter mit geprüfter Finanzierung und kurzfristigem Notartermin oft mehr wert als einer, der etwas mehr bietet, aber erst noch zur Bank muss. Fordern Sie deshalb mit dem Gebot eine aktuelle Finanzierungsbestätigung an; worauf Sie dabei achten sollten, steht unter Finanzierungsbestätigung vom Käufer.

Achten Sie auch auf Bedingungen, die Bieter an ihr Gebot knüpfen: ein späterer Übergabetermin, der Wunsch nach einem Gutachten oder ein Vorbehalt, dass erst die eigene Immobilie verkauft werden muss. Jede solche Bedingung kann Ihren Zeitplan sprengen.

Fairness gegenüber den Bietern

Rechtlich dürfen Sie nach dem Stichtag frei entscheiden. Praktisch hängt der Erfolg aber davon ab, dass Interessenten dem Verfahren vertrauen. Legen Sie die Regeln vorher schriftlich fest: Frist, Form der Gebote, ob es eine zweite Runde gibt und nach welchen Kriterien Sie entscheiden. Halten Sie sich daran. Wer nach Ablauf der Frist einzelne Bieter anruft und nachverhandelt, verspielt Vertrauen, und abgesprungene Bieter kommen selten zurück, wenn der Favorit doch noch abspringt.

Sagen Sie den unterlegenen Bietern zügig ab, aber nicht endgültig, bis der Notarvertrag unterschrieben ist. Platzt der erste Käufer, ist der zweite Ihre schnellste Lösung. Wie Sie den gesamten Ablauf zeitlich einordnen, steht unter Wie schnell kann ich mein Haus verkaufen?.